Dauercamping und Corana – Sperre

Zelte auf dem Campingplatz am See

Es gibt eine nicht unerhebliche Anzahl an Menschen, die Dauerhaft auf einem Campingplatz leben. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Neben Dauerstellplätzen für Wohnwagen, gibt es auf einigen Campingplätzen auch richtige Wochenendhäuser in denen man problemlos auf Dauer leben und wohnen kann.

Diese Häuser oder Hütten befinden sich meist im Privatbesitz, während das Grundstück auf dem sie stehen, gepachtet ist.

Nun gibt es das Problem, dass die meisten Campingplätze wegen der Corona Pandemie geschlossen wurden. Und zwar nicht nur für den Tagestourismus, sondern auch für die Dauercamper, die nun nicht in ihr Eigentum kommen, geschweige denn dort wohnen dürfen.

Die unterschiedlichen Landesregierungen legen die Regeln, die für die Einschränkung von touristischen Übernachtungen gelten, unterschiedlich aus. Das ist besonders für solche Dauercamper schwierig, die eigentlich Dauerhaft in ihrem Domizil auf dem Campingplatz leben.

Dauercamping in NRW

In NRW gilt für einige (nicht alle!) Plätze folgende Auslegungsweise:

Stabsstelle Corona – Stellungnahme (Auszug):

Dauercamper unterfallen nicht § 8 CoronaSchVO; derartige Übernachtungen stellen keine „touristische Nutzung“ im Sinne der CoronaSchVO dar und sind mithin zulässig. D.h. wer dauerhaft einen Campingwagen angemietet hat, darf diesen jetzt – unter den sonstigen Beschränkungen der CoronaSchVO – auch nutzen.

„Dauercamping“ in diesem Sinne meint die dauerhafte Anmietung eines Stellplatzes bei Nutzung durch die Mieter selbst. Keine Voraussetzung ist, dass formal ein Zweitwohnsitz angemeldet ist. Eine Fremdüberlassung des Wagens an Dritte ist allerdings unzulässig.

Quelle: https://biggesee.freizeit-oasen.de/

Dauercamping in Hessen

In Hessen sieht das wieder ganz anders aus. Es erreichten mich folgende Zeilen eines Betreibers:

Mit der Achten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 27.04.2020 wird die Rechtskraft der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bis einschließlich 10. Mai 2020 verlängert.

Einen solchen Satz mag verstehen wer will. Fakt ist, dass das Land Hessen jegliche Nutzung eines Campingplatzes als touristische Nutzung auslegt. Und das betrifft ausdrücklich auch die Gruppe der Dauercamper.

Sinn macht das keinen!

  • Nirgends ist man so weit von dem vermeintlichen Virus entfernt, als auf einem Campingplatz
  • Dauercamper und Ferienhäuser haben in der Regel ihre eigene Toilette und Badezimmer und brauchen die Gemeinschaftseinrichtungen nicht zu benutzen.
  • Es gleicht einer Enteignung, wenn man sei eigenes Haus oder Wohnwagen nicht betreten und darin wohnen darf.
  • Es wäre problemlos möglich, die Campingplätze wenigstens für Dauercamper (unter Beachtung diverser Vorschriften und Einschränkungen) zu öffnen

Statt dessen geht die Schließung der Plätze, die ursprünglich nur bis zum 19. April dauern sollte, jetzt schon das 2. mal in die Verlängerung. Diesmal bis zum 10. Mai. Man kann nur hoffen, dass dies die letzte Verlängerung war.

Mecklenburg Vorpommern

In Mecklenburg Vorpommern hat man gleich das ganze Bundesland dicht gemacht und somit natürlich auch alle Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen.

Ferienhausbesitzer, auch solche aus demselben Bundesland, durften nicht mehr zu ihrem (Wohn-)Eigentum.

Das hat man seit diesem Wochenende nun wohl etwas gelockert und die Sperre gilt jetzt nur noch für Dauercamper und Hausbesitzer aus anderen Bundesländern. Dies soll aber auch in den nächsten Tagen gelockert werden.

Viele Beschränkungen in ganz Deutschland gelten weiter, obwohl die Zahlen stark rückläufig sind. In Deutschland gibt es (Stand 01.05.2020) nur noch 29.486 aktive Fälle. Über 10.000 weniger als noch vor 1 Woche.

Theoretisch sind wie bei dieser Sinkrate in ca. 20 Tagen bei Null angelangt. Aber das ist nur ein theoretischer Wert, der sich gegen Ende immer weiter verlängert, je weniger aktive Fälle es gibt.