Cookie Richtlinie – Keine Angst vor dem schwarzen Balken!

Hinweis auf die Verwendung von Cookies

Wer viel im Internet unterwegs ist, wird in letzter Zeit (und in naher Zukunft immer öfter) auf Webseiten einen (meist) schwarzen Balken mit dem Hinweis auf die Verwendung von Cookies finden. Durch einen Klick auf den OK Button in diesem (meist) schwarzen Balken und der Weiterbenutzung dieser Webseite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies dieser Webseite zu. Eine andere Option haben sie in dem Moment erst mal nicht.

Sie können aber sehr wohl grundsätzlich alle Cookies oder die von sogenannten Drittanbietern in Ihrem Webbrowser unterdrücken, wenn Sie dies wünschen. Nehmen Sie dazu bitte die entsprechenden Einstellungen, meist unter „Einstellungen – Datenschutz“ in Ihrem Webbrowser vor.

Hintergrund dieses neu eingeführten Hinweises (schwarzer Balken) ist hauptsächlich die Aufforderung von Google an die Webseitenbetreiber, diesen Hinweis einzublenden, wenn diese Google Dienste wie Werbeeinblendungen oder Analyse Tools von Google auf ihren Webseiten verwenden. Die Webseitenbetreiber werden also quasi zu dieser Maßnahme gezwungen, wenn sie auf die Werbeeinnahmen und das Analysetool von Google nicht verzichten wollen.

Nun haben vielleicht viele Angst, auf einer verseuchten Webseite gelandet zu sein, wenn plötzlich so ein zusätzlicher Hinweis eingeblendet wird. Diese Angst ist aber in diesem Fall unbegründet. Durch einen Klick auf OK, Akzeptieren oder was auch immer, wird der Balken normalerweise wieder ausgeblendet und erscheint bis auf weiteres nicht mehr. Jedenfalls so lange, bis Sie die gespeicherten Cookies in ihrem Browser mal wieder löschen.

Grund für diese Maßnahmen ist das Datenschutzrecht der EU, wo es heißt (Zitat):

  • Sie müssen wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen, damit jegliche Datenerfassung, -weitergabe und -nutzung klar offengelegt wird, die auf Websites, in Apps, E-Mails oder anderen Inhalten infolge Ihrer Verwendung von Google-Produkten erfolgt, und müssen eine entsprechende Einwilligung einholen.
  • Sie müssen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein Endnutzer verständliche und umfassende Informationen zur Speicherung von und zum Zugriff auf Cookies und Daten auf dem Gerät des Endnutzers erhält und diesen Aktivitäten zustimmt, wenn derartige Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwendung eines Produkts erfolgen, für das diese Richtlinie gilt.

Cookies sind kleine Textdateien und die gibt es schon fast so lange, wie Webseiten im Internet und wahrscheinlich hat jeder Nutzer ein paar hundert oder tausend davon auf seinem Computer gespeichert ohne es zu wissen. Sie dienen unter anderem zum Beispiel dazu zu speichern, welche Seiten die Nutzer besuchen, wie lange sie auf einer Seite verweilen und (für Werbezwecke) welche Interessen die Nutzer haben. Nichts Neues also und auch nichts Schlimmes wie ich meine. Die Datenschutzabteilung der EU, mit ihrer Regelungswut, ist da aber offensichtlich anderer Meinung.